Donnerstag, 15. Februar 2018

Widerrufsjoker bei Förderdarlehen

Eine Vorfälligkeitsentschädigung durch den Widerrufsjoker zu sparen ist seit einigen Jahren das berechtigte Ziel von Millionen von Verbrauchern. 

Etliche waren auch bereits erfolgreich. Umstritten war bislang, ob auch sog. Förderdarlehen, z.B. KFW- oder WFA – Darlehen widerrufen werden kann.

Durch eine Urteil des Landgerichts Lüneburg haben Verbraucher nun noch bessere Chancen durch den Widerrufsjoker auch bei Förderdarlehen profitieren zu können.

Sollten Sie Ihre Förderdarlehen seit 01.08.2002 abgeschlossen und noch nicht erfolgreich mittels Widerrufsjoker abgewickelt haben, besteht jetzt Handlungsbedarf bevor das Zinsniveau deutlich steigt.

Wenn auch Sie wissen möchten, ob Sie durch Widerruf Ihrer Darlehen einen fünfstelligen Betrag sparen können, sprechen Sie uns gerne an.
Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung des Widerrufjokers bundesweit, schnell und kostenlos!

Sie erreichen uns telefonisch unter der 0221 84567157 oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular unter https://www.db-anwaelte.de/kontakt/

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