Urteil vom Bundesverwaltungsgericht
Am
22.Februar 2018 soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem
Grundsatzurteil entscheiden, ob Fahrverbote
tatsächlich zulässig wären.
Seit Monaten wird darüber diskutiert wie man die Stickoxidbelastungen in den Städten verringern kann. Unter anderem ist von einem Fahrverbot für alte Diesel die Rede. Doch wie soll das umgesetzt werden ?
Kontrolle
durch die blaue Plakette
Die
Einführung einer blauen Plakette wird seit langem gefordert. Diese soll die
besonders sauberen Dieselfahrzeuge kennzeichnen, ansonsten wäre eine Kontrolle
bei einem Fahrverbot sehr schwierig.
Der
Vorschlag von einem kostenlosen öffentlichen Nahverkehr wird sich nicht sofort
sondern nur langfristig auf die Luftbelastung in den Städten auswirken.
Die
EU fordert aber sofortige Massnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte für
Stickoxide.
Die
Entscheidung wird von allen mit Spannung erwartet.
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