Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel – Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.
Es sollen aber Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von
Fahrverboten geben.
Die ersten Fahrverbote wie z.B: in Stuttgart sind nicht vor
dem 1. September 2018 möglich. Ausnahmeregelungen soll es für
Handwerker geben.
Mehr dazu: Verkehrswende in Deutschland
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