Dienstag, 27. Februar 2018

Diesel Fahrverbote werden kommen !

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel – Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.

Es sollen aber Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten geben.

Die ersten Fahrverbote wie z.B: in Stuttgart sind nicht vor dem 1. September 2018 möglich.  Ausnahmeregelungen soll es für Handwerker geben.

Mehr dazu: Verkehrswende in Deutschland

Freitag, 23. Februar 2018

Abgasnormen aller Dieselfahrzeuge in Deutschland

Wieviele Dieselfahrzeuge wären denn wirklich von einem Fahrverbot betroffen ?

Eine Auswertung von Daten des Kraftfahrtbundesamts zeigt folgendes:

Euro-3-, Euro-4- und Euro-5-Norm Dieselfahrzeuge machen über 70 Prozent der 15 Millionen Fahrzeuge des deutschen Diesel-Bestands aus.

Nur etwas mehr als 17% hat die Euro-6-Norm !

Lesen Sie weiter: https://www.db-anwaelte.de/statistik-dieselfahrzeuge-in-deutschland

Donnerstag, 22. Februar 2018

Fahrverbote: Wie entscheidet das Bundesverwaltungsgericht ?

Die Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leibzig wird von Dieselfahrern, Pendlern, Handwerkern, der Autoindustrie und auch von den Städten und Kommunen mit Spannung erwartet.

Welche Folgen hätte ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ?
  • Handwerker kämen nicht mehr zu den Kunden
  • Einzelhändler würden nicht mehr beliefert
  • Pendler müssen mit Öffentlichen zur Arbeit 
  • Wertverluste von Dieselautos 
Lesen Sie mehr unter: https://www.db-anwaelte.de/fahrverbot-wegweisendes-urteil-vom-bundesverwaltungsgericht/

Bildquelle:Pixabay


Handeln Sie jetzt ! Als auf den Abgasskandal hoch spezialisierte Kanzlei und Verbraucherschützer sind wir gerne für Sie da!

Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären. Sie erreichen uns telefonisch unter der 0221-84567157

Mittwoch, 21. Februar 2018

Widerrufsjoker Autokredit

Im Internet finden Sie einige Musterbriefe für Widerrufe, doch damit wird man nicht wirklich ernst genommen.

In der Regel werden Sie für Ihren Widerruf nur ein ablehnendes Standardschreiben bekommen. Sobald aber ein Anwalt eingeschaltet wird, werden die Kreditinstitute aktiv.

Unsere Kanzlei kann Ihnen in allen Punkten helfen!

Wir überprüfen die Widerrufsbelehrung in Ihrem Autokredit in unserer Anwaltskanzlei. Ist die Belehrung fehlerhaft, können Sie den Autokredit unbefristet widerrufen.

Lesen Sie mehr dazu unter: https://www.db-anwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-meine-moeglichkeiten/

Dienstag, 20. Februar 2018

Abgasskandal: Zwangsstilllegung droht ?

Was kann ich tun bei einer drohenden Zwangsstilllegung ?





Viele Dieselfahrer wollen keine Umrüstung ihrer Autos. Sie fürchten technische Probleme oder es ergibt sich ein erheblicher Sprit-Mehrverbrauch.

Achtung: Wer keine Nach- oder Umrüstung vornehmen lässt, riskiert die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.

Was kann ich tun ?

Haben Sie schon Post bekommen vom Kraftfahrtbundesamt haben Sie nur wenig Zeit etwas zu tun.

Der Sachverhalt des Abgasskandals ist sehr komplex und wir können Ihnen helfen sich in dem Dschungel zurechtzufinden.

Wir können Ihnen sagen, welche Ansprüche sich in Ihrem individuellen Fall ergeben und welches Vorgehen sinnvoll ist und das alles ohne Kostenrisiko für Sie !

Rufen Sie uns an für ein kostenloses Erstgespräch.
Sie erreichen uns telefonisch unter der 0221 84567157 oder im Internet unter https://www.db-anwaelte.de/kontakt/

Montag, 19. Februar 2018

Kommt das Diesel-Fahrverbot ?



Urteil vom Bundesverwaltungsgericht


Am 22.Februar 2018 soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entscheiden, ob Fahrverbote tatsächlich zulässig wären.

Seit Monaten wird darüber diskutiert wie man die Stickoxidbelastungen in den Städten verringern kann. Unter anderem ist von einem Fahrverbot für alte Diesel die Rede. Doch wie soll das umgesetzt werden ?

Kontrolle durch die blaue Plakette

Die Einführung einer blauen Plakette wird seit langem gefordert. Diese soll die besonders sauberen Dieselfahrzeuge kennzeichnen, ansonsten wäre eine Kontrolle bei einem Fahrverbot sehr schwierig.

Der Vorschlag von einem kostenlosen öffentlichen Nahverkehr wird sich nicht sofort sondern nur langfristig auf die Luftbelastung in den Städten auswirken.

Die EU fordert aber sofortige Massnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxide.

Die Entscheidung wird von allen mit Spannung erwartet.
Haben Sie Fragen zum Abgasskandal ? Sie erreichen uns telefonisch unter der 0221 84567157 oder über das Kontaktformular unter: https://www.db-anwaelte.de/kontakt/

Freitag, 16. Februar 2018

Brauche in einen Anwalt im Abgasskandal ?


Diese Frage stellen sich viele.  Klare Antwort: Ohne Anwalt wird es schwierig!


 

Nur ein Rechtsanwalt kann Ihnen sagen, was für Sie die optimale Lösung ist !
Wenn Sie im Internet schon Artikel über das Thema gelesen haben, werden Sie feststellen, dass die Rechtslage aktuell extrem kompliziert ist.

Aktuell geht es um Verjährungsfristen, Schadensersatzansprüche, Preisminderung, die viel beworbene Nachrüstung oder gar der Rücktritt vom Kaufvertrag. Ausserdem wollen Sie keine bleibenden Schäden an ihrem Fahrzeug bekommen.

Donnerstag, 15. Februar 2018

Widerrufsjoker bei Förderdarlehen

Eine Vorfälligkeitsentschädigung durch den Widerrufsjoker zu sparen ist seit einigen Jahren das berechtigte Ziel von Millionen von Verbrauchern. 

Etliche waren auch bereits erfolgreich. Umstritten war bislang, ob auch sog. Förderdarlehen, z.B. KFW- oder WFA – Darlehen widerrufen werden kann.

Durch eine Urteil des Landgerichts Lüneburg haben Verbraucher nun noch bessere Chancen durch den Widerrufsjoker auch bei Förderdarlehen profitieren zu können.

Sollten Sie Ihre Förderdarlehen seit 01.08.2002 abgeschlossen und noch nicht erfolgreich mittels Widerrufsjoker abgewickelt haben, besteht jetzt Handlungsbedarf bevor das Zinsniveau deutlich steigt.

Wenn auch Sie wissen möchten, ob Sie durch Widerruf Ihrer Darlehen einen fünfstelligen Betrag sparen können, sprechen Sie uns gerne an.
Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung des Widerrufjokers bundesweit, schnell und kostenlos!

Sie erreichen uns telefonisch unter der 0221 84567157 oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular unter https://www.db-anwaelte.de/kontakt/

Anwaltscheck zahlt sich bei Leasingvertrag aus

Leasingverträge anwaltlich prüfen lassen

Wenn man ein Schummel-Diesel als Leasingnehmer an den Leasinggeber zurückgibt, hat dieser das Recht mitunter sehr hohe Nachforderung geltend zu machen.

Der Grund dafür: In Kalkulationen kann man sich täuschen, immer mal wieder kann es zu unvorhersehbaren Pannen kommen und plötzlich ist das Auto in Wirklichkeit gar nicht mehr so viel wert, wie als Restwert kalkuliert worden war.

Lesen Sie weiter: https://www.db-anwaelte.de/leasingvertrag-anwaltlich-pruefen-lassen/

Dienstag, 13. Februar 2018

Welche Versicherung brauche ich im Abgasskandal?


Die Verkehrsrechtsschutzversicherung


Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert die Kosten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung (z.B. Klage) gegen einen Automobilhersteller ab.



Diese Versicherung bietet viel Schutz für wenig Geld - Rechtsschutz „rund um das Auto“.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt bei Rechtsstreitigkeiten rund um den öffentlichen Straßenverkehr, egal ob Sie mit dem Fahrrad, Auto, öffentlichen Nahverkehr oder als Fußgänger unterwegs sind.

Denken Sie daran: Privat-Rechtsschutz-Policen reichen nicht aus für eine Klage gegen VW o.ä.

Haben Sie keine Versicherung ? Es gibt es trotzdem einige Möglichkeiten das Kostenrisiko zu vermeiden über die wir Sie gerne kostenlos informieren.

Mehr Infos unter: https://www.db-anwaelte.de/anwalt-vw-abgasskandal/

Rufen Sie uns an unter der 0221 84567157 oder im Internet über das Kontaktformular https://www.db-anwaelte.de/kontakt/
 

Mittwoch, 7. Februar 2018

Video: FAQs zum VW Abgasskandal

Alles Wichtige zum VW Abgasskandal in unserem Video




1. Wer ist betroffen?
2. Welche Rechte haben Geschädigte?
3. Doppelte Gewinnchance bei kreditfinanziertem Autokauf!
4. Rechtschutz vs. Sammelklage – was ist besser?
5. Verjährung droht, schnelles Handeln gefragt!

Die wichtigsten Antworten jetzt in unserem neuen Videobeitrag!
https://www.youtube.com/watch?v=wXzTOXziPSc&t=2s

Diesel Abgasskandal

Millionen PKWs der Marken VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda und Daimler/Mercedes Benz sind betroffen! 

Ermittlungen gegen weitere Hersteller laufen. 

Die Maximierung des Vorteils für Geschädigte im Diesel Abgasskandal ist durch den sog. Widerrufsjoker möglich, wenn der Fahrzeugkauf über ein Darlehen oder Leasingvertrag finanziert wurde!

In fast allen Fällen muss eine Rechtschutzversicherung das Kostenrisiko für die Geltendmachung Ihrer Rechte aus dem Abgasskandal übernehmen.
Oft kann auch noch eine Rechtschutzversicherung dafür abgeschlossen werden, die das Kostenrisiko nachträglich übernehmen muss!


Wie das geht, erklären wir Ihnen gerne, wir unterstützen Sie dabei gerne schnell und kostenfrei! Das können wir für Sie wahlweise erreichen beim Abgasskandal:

  • Neues Auto gegen Rückgabe des Altfahrzeugs:
    Im Rahmen der Rückabwicklung muss ein mangelfreies Fahrzeug geliefert werden, ohne Wertabzug für gefahrene Kilometer!
  • Geld zurück gegen Rückgabe des Altfahrzeugs:
    Im Rahmen der Rückabwicklung des Vertrages muss dem Käufer der gezahlte Kaufpreis gegen Rückgabe des Altfahrzeugs zurückgezahlt werden.
  • Kaufpreisminderung und Nachrüstung:
    Derzeit ist noch keine funktionierende nachgewiesene Nachrüstung bekannt, die von den Herstellern freiwillig angeboten wird. Das regelmäßig angebotene Software-Update reduziert den Schadstoffausstoß nachgewiesen regelmäßig nicht hinreichend und führt in vielen Fällen zudem zu Folgeproblemen.