Die Oberlandesgerichte in Hamm und in Köln haben die Klagen von Diesel
Auto Besitzern auf Rückabwicklung der Kaufverträge für begründet
erachtet. Die Richter sind sogar der Ansicht, dass Käufer von
manipulierten Autos vom Vertrag zurücktreten können, ohne dem Händler
eine Gelegenheit zur Nachrüstung gegeben zu haben.
Mehr unter: https://www.db-anwaelte.de/ruecktritt-oder-lieferung-eines-neuwagens/
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