In zwei bedeutenden Urteilen vom 27.02.2018 (BVerwG AZ: 7 C 26.16; BVerwG AZ: 7 C 30. 17) hat das Bundesverwaltungsgericht die Behörden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, schärfere Luftreinhaltepläne umzusetzen und Fahrverbote für Autos und Lastwagen mit hohem Stickoxid auszusprechen.
https://www.db-anwaelte.de/muss-ich-mit-fahrverboten-rechnen/
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