Freitag, 13. April 2018

Diesel Fahrverbot, Wertverluste und Stilllegungen drohen

Warum Sie jetzt handeln sollten:

Warten Sie nicht zu lange: Der 31.12.2018 ist der letzte Termin für Geschädigte im VW-Abgasskandal um Klage einzureichen.

Es droht sonst die Verjährung im Jahr 2018. Anschließend ist die Geltendmachung gegen VW wegen Verjährung ausgeschlossen!

Geschädigte des VW Abgasskandal können bis zum Jahresende 2018 Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Laufen Sie nicht in die Verjährungsfalle!

Die Rechtslage ist extrem kompliziert – nur ein Rechtsanwalt kann Ihnen sagen, was für Sie als Diesel-Fahrer die optimale Lösung ist!

Als auf den Abgasskandal spezialisierte Kanzlei und Verbraucherschützer sind wir gerne für Sie da!

Mehr Infos unter: https://www.diesel-fahrverbot-anwalt.de/

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